Amtsgericht Duisburg, 2008-04-03, 33 C 3805/07

33 C 3805/07Gericht erster Instanz03.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 33 C 3805/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-03

Aktenzeichen: 33 C 3805/07

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2008:0403.33C3805.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

I.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 653,56 Euro nebst 5 % Zinsen über dem

jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.11.2006 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Von den Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger 18/25, der Beklagten 7/25

auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 890,00 Euro abzuwenden, falls nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet. Dem Kläger wird seinerseits nachgelassen, die ZwangsVollstreckung wegen der Kosten des abgewiesenen Teils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 605,00 Euro abzuwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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