52 C 3757/08•Amtsgericht Duisburg, 2009-01-14, 52 C 3757/08
Amtsgericht Duisburg, 2009-01-14, 52 C 3757/08
52 C 3757/08Gericht erster Instanz14.01.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 52 C 3757/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-01-14
Aktenzeichen: 52 C 3757/08
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2009:0114.52C3757.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 52. Abteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu je 50 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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