60 IK 37/09•Amtsgericht Duisburg, 2009-06-24, 60 IK 37/09
Amtsgericht Duisburg, 2009-06-24, 60 IK 37/09
60 IK 37/09Gericht erster Instanz24.06.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 60 IK 37/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2009-06-24
Aktenzeichen: 60 IK 37/09
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2009:0624.60IK37.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 60. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
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Der Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung wird zurückgewiesen.
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Der Antrag des Schuldners auf Stundung der Verfahrenskosten wird zurückgewiesen.
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Der Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
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Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.
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Gegenstandswert (§ 58 Abs. 2 GKG): 100,00 EUR.
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