2 C 5245/08•Amtsgericht Duisburg, 2010-01-14, 2 C 5245/08
Amtsgericht Duisburg, 2010-01-14, 2 C 5245/08
2 C 5245/08Gericht erster Instanz14.01.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 2 C 5245/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-01-14
Aktenzeichen: 2 C 5245/08
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2010:0114.2C5245.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 442,09 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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