Amtsgericht Duisburg, 2010-01-14, 2 C 5245/08

2 C 5245/08Gericht erster Instanz14.01.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 2 C 5245/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-01-14

Aktenzeichen: 2 C 5245/08

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2010:0114.2C5245.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 442,09 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2008 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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