53 C 4617/09•Amtsgericht Duisburg, 2010-02-04, 53 C 4617/09
Amtsgericht Duisburg, 2010-02-04, 53 C 4617/09
53 C 4617/09Gericht erster Instanz04.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 53 C 4617/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-04
Aktenzeichen: 53 C 4617/09
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2010:0204.53C4617.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 53. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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