50 C 2567/09•Amtsgericht Duisburg, 2010-02-24, 50 C 2567/09
Amtsgericht Duisburg, 2010-02-24, 50 C 2567/09
50 C 2567/09Gericht erster Instanz24.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 50 C 2567/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-02-24
Aktenzeichen: 50 C 2567/09
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2010:0224.50C2567.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 50. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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