Amtsgericht Duisburg, 2010-04-01, 73 C 3941/09

73 C 3941/09Gericht erster Instanz01.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 73 C 3941/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-01

Aktenzeichen: 73 C 3941/09

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2010:0401.73C3941.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 73. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.622,99 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.07.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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