Amtsgericht Duisburg, 2010-05-07, 6 C 3799/09

6 C 3799/09Gericht erster Instanz07.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 6 C 3799/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-07

Aktenzeichen: 6 C 3799/09

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2010:0507.6C3799.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden , wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrag leistet.

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