72 C 3850/09•Amtsgericht Duisburg, 2010-05-20, 72 C 3850/09
Amtsgericht Duisburg, 2010-05-20, 72 C 3850/09
72 C 3850/09Gericht erster Instanz20.05.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 72 C 3850/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-05-20
Aktenzeichen: 72 C 3850/09
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2010:0520.72C3850.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 72. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen, weil ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil nicht gegeben ist.
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