Amtsgericht Duisburg, 2010-05-20, 72 C 3850/09

72 C 3850/09Gericht erster Instanz20.05.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 72 C 3850/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-05-20

Aktenzeichen: 72 C 3850/09

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2010:0520.72C3850.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 72. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen, weil ein Rechtsmittel gegen dieses Urteil nicht gegeben ist.

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