52 C 558/10•Amtsgericht Duisburg, 2010-06-02, 52 C 558/10
Amtsgericht Duisburg, 2010-06-02, 52 C 558/10
52 C 558/10Gericht erster Instanz02.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 52 C 558/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-02
Aktenzeichen: 52 C 558/10
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2010:0602.52C558.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 52. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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