Amtsgericht Duisburg, 2010-06-02, 52 C 558/10

52 C 558/10Gericht erster Instanz02.06.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 52 C 558/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-02

Aktenzeichen: 52 C 558/10

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2010:0602.52C558.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 52. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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