52C 5133/09•Amtsgericht Duisburg, 2010-06-08, 52C 5133/09
Amtsgericht Duisburg, 2010-06-08, 52C 5133/09
52C 5133/09Gericht erster Instanz08.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 52C 5133/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-08
Aktenzeichen: 52C 5133/09
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2010:0608.52C5133.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 52. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt.
an den Kläger 119,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2010 an den Kläger zu zahlen;
an den Kläger 46,41 € an vorgerichtlichen Anwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.02.2010 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird nicht zugelassen.
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