33 C 259/10•Amtsgericht Duisburg, 2010-06-21, 33 C 259/10
Amtsgericht Duisburg, 2010-06-21, 33 C 259/10
33 C 259/10Gericht erster Instanz21.06.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 33 C 259/10 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-21
Aktenzeichen: 33 C 259/10
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2010:0621.33C259.10.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
hat das Amtsgericht Duisburgim schriftlichen Vorverfahren am 21.06.2010 gemäß § 307 Satz 2 ZPOdurch die Richterin …
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt,
einer Anhebung der Nettokaltmiete für die von ihr bei der Klägerin gemieteten Wohnung im Hause … Duisburg von zurzeit 265,19 Euro um 26,52 Euro auf 291,71 Euro monatlich ab dem 01.11.2009 zuzustimmen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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