36 F 252/10•Amtsgericht Duisburg, 2010-09-15, 36 F 252/10
Amtsgericht Duisburg, 2010-09-15, 36 F 252/10
36 F 252/10Gericht erster Instanz15.09.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 36 F 252/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-09-15
Aktenzeichen: 36 F 252/10
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2010:0915.36F252.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 36. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Der sofortigen Beschwerde des Antragstellers vom 13.09.2010 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht Duisburg - vom 03.09.2010 wird nicht abgeholfen.
Die Sache wird dem Beschwerdegericht Oberlandesgericht Düsseldorf zur Entscheidung vorgelegt.
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