52 C 478/10•Amtsgericht Duisburg, 2010-10-06, 52 C 478/10
Amtsgericht Duisburg, 2010-10-06, 52 C 478/10
52 C 478/10Gericht erster Instanz06.10.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 52 C 478/10 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2010-10-06
Aktenzeichen: 52 C 478/10
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2010:1006.52C478.10.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
hat das Amtsgericht Duisburgauf die mündliche Verhandlung vom 15.09.2010 durch die Richterin …. für Recht erkannt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 6.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 10.10.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu 43 % und der Beklagte zu 57 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Für die Kläger gegen den Beklagten nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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