2 C 2984/10•Amtsgericht Duisburg, 2011-01-04, 2 C 2984/10
Amtsgericht Duisburg, 2011-01-04, 2 C 2984/10
2 C 2984/10Gericht erster Instanz04.01.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 2 C 2984/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-01-04
Aktenzeichen: 2 C 2984/10
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2011:0104.2C2984.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 945,78 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.06.2008 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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