54 F 39/10•Amtsgericht Duisburg, 2011-02-17, 54 F 39/10
Amtsgericht Duisburg, 2011-02-17, 54 F 39/10
54 F 39/10Gericht erster Instanz17.02.2011
Regest
Bei einem großen Arbeitgeber sind die gem. § 13 VersAusglG angemessenen Teilungskosten auf 2 % des Kapitalwerts des auszugleichenden Anrechts, höchstens jedoch 12 % der am Ende der Ehezeit geltenden Bezugsgröße gem. § 18 Abs. 1 SGB IV begrenzt.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 54 F 39/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-02-17
Aktenzeichen: 54 F 39/10
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2011:0217.54F39.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 54. Abteilung des Amtsgerichts
Normen: § 13 VersAusglG
Leitsätze
Bei einem großen Arbeitgeber sind die gem. § 13 VersAusglG angemessenen Teilungskosten auf 2 % des Kapitalwerts des auszugleichenden Anrechts, höchstens jedoch 12 % der am Ende der Ehezeit geltenden Bezugsgröße gem. § 18 Abs. 1 SGB IV begrenzt.
Tenor
Die am 11.08.1983 vor dem Standesbeamten des Standesamts Duisburg-Mitte unter der Heiratsregisternummer X geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.
a) Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des bei der Deutschen Rentenversicherung Bund unter der Versicherungsnummer Y bestehenden Anrechts der Antragstellerin zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 10,8160 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto Z bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, bezogen auf den 31.05.2010, übertragen.
b)Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland unter der Versicherungsnummer Z bestehenden Anrechts des Antragsgegners zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 18,8300 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto Y bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bezogen auf den 31.05.2010 übertragen.
c) Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des bei der H GmbH bestehenden Anrechts des Antragsgegners zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 6.416,78 Euro, bezogen auf den 31.05.2010, übertragen.
d) Der Ausgleich des Anrechts der Antragstellerin bei der ALebensversicherungs AG in Höhe von 4.726,92 Euro unterbleibt.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.