Amtsgericht Duisburg, 2012-05-29, 49 C 287/12

49 C 287/12Gericht erster Instanz29.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 49 C 287/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-29

Aktenzeichen: 49 C 287/12

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2012:0529.49C287.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 49. Abteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger jeweils zur Hälfte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird nicht zugelassen.

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