3 C 3175/12•Amtsgericht Duisburg, 2013-01-07, 3 C 3175/12
Amtsgericht Duisburg, 2013-01-07, 3 C 3175/12
3 C 3175/12Gericht erster Instanz07.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 3 C 3175/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-07
Aktenzeichen: 3 C 3175/12
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2013:0107.3C3175.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 145,36 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.07.2012 sowie weitere 46,41 € zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 313a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen.
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