Amtsgericht Duisburg, 2013-07-17, 52 C 1378/13

52 C 1378/13Gericht erster Instanz17.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 52 C 1378/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-17

Aktenzeichen: 52 C 1378/13

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2013:0717.52C1378.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 52. Abteilung des Amtsgerichts

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

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