52 C 2806/13•Amtsgericht Duisburg, 2014-04-09, 52 C 2806/13
Amtsgericht Duisburg, 2014-04-09, 52 C 2806/13
52 C 2806/13Gericht erster Instanz09.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 52 C 2806/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-09
Aktenzeichen: 52 C 2806/13
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2014:0409.52C2806.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 52. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
Die Klage wird abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 87 %, die Beklagte 13 % zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Wegen 54 % der für die Beklagte vollstreckbaren Kosten wird dem Kläger nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet
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