Amtsgericht Duisburg, 2014-08-28, 77 C 5166/13

77 C 5166/13Gericht erster Instanz28.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 77 C 5166/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-28

Aktenzeichen: 77 C 5166/13

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2014:0828.77C5166.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 77. Abteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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