77 C 5166/13•Amtsgericht Duisburg, 2014-08-28, 77 C 5166/13
Amtsgericht Duisburg, 2014-08-28, 77 C 5166/13
77 C 5166/13Gericht erster Instanz28.08.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 77 C 5166/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-28
Aktenzeichen: 77 C 5166/13
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2014:0828.77C5166.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 77. Abteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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