79 C 3529/14•Amtsgericht Duisburg, 2015-03-12, 79 C 3529/14
Amtsgericht Duisburg, 2015-03-12, 79 C 3529/14
79 C 3529/14Gericht erster Instanz12.03.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 79 C 3529/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-03-12
Aktenzeichen: 79 C 3529/14
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2015:0312.79C3529.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 79. Abteilung
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Klägerin und Widerbeklagte wird im Wege der Widerklage verurteilt, an die Beklagte und
Widerklägerin 124,93 € nebst fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem
12.12.2014 zu zahlen.
-
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 70 Prozent und die Beklagte zu 30 Prozent.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
-
Die Berufung wird nicht zugelassen.
Auf die Darstellung des Tatbestands wurde gemäß § 313a ZPO verzichtet
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.