Amtsgericht Duisburg, 2015-04-17, 79 C 4395/14

79 C 4395/14Gericht erster Instanz17.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 79 C 4395/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-17

Aktenzeichen: 79 C 4395/14

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2015:0417.79C4395.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 79. Abteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28,-- € nebst fünf Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 18.8.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 86 Prozent und die Beklagte zu 14 Prozent. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird nicht zugelassen.

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