Amtsgericht Duisburg, 2015-04-29, 45 C 2556/14

45 C 2556/14Gericht erster Instanz29.04.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 45 C 2556/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-04-29

Aktenzeichen: 45 C 2556/14

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2015:0429.45C2556.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 45. Abteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger einen Betrag von 241,24 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.2014 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Die Berufung wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.