45 C 2556/14•Amtsgericht Duisburg, 2015-04-29, 45 C 2556/14
Amtsgericht Duisburg, 2015-04-29, 45 C 2556/14
45 C 2556/14Gericht erster Instanz29.04.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 45 C 2556/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-29
Aktenzeichen: 45 C 2556/14
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2015:0429.45C2556.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 45. Abteilung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger einen Betrag von 241,24 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.10.2014 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Die Berufung wird nicht zugelassen.
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