77 C 4065/14•Amtsgericht Duisburg, 2015-05-07, 77 C 4065/14
Amtsgericht Duisburg, 2015-05-07, 77 C 4065/14
77 C 4065/14Gericht erster Instanz07.05.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 77 C 4065/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-05-07
Aktenzeichen: 77 C 4065/14
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2015:0507.77C4065.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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