33 C 4187/15•Amtsgericht Duisburg, 2016-04-20, 33 C 4187/15
Amtsgericht Duisburg, 2016-04-20, 33 C 4187/15
33 C 4187/15Gericht erster Instanz20.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 33 C 4187/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-20
Aktenzeichen: 33 C 4187/15
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2016:0420.33C4187.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Abteilung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor Beginn der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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