99 M 478/16•Amtsgericht Duisburg, 2016-05-17, 99 M 478/16
Amtsgericht Duisburg, 2016-05-17, 99 M 478/16
99 M 478/16Gericht erster Instanz17.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 99 M 478/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-05-17
Aktenzeichen: 99 M 478/16
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2016:0517.99M478.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 99. Abteilung
Tenor
Die Erinnerung der Gläubigerin vom 14. April 2016 gegen die Kostenrechnung des Obergerichtsvollziehers X vom 22. Januar 2016 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.
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