Amtsgericht Duisburg, 2016-05-17, 99 M 478/16

99 M 478/16Gericht erster Instanz17.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 99 M 478/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-17

Aktenzeichen: 99 M 478/16

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2016:0517.99M478.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 99. Abteilung

Tenor

Die Erinnerung der Gläubigerin vom 14. April 2016 gegen die Kostenrechnung des Obergerichtsvollziehers X vom 22. Januar 2016 wird zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.

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