Amtsgericht Duisburg, 2016-06-01, 71 C 3192/15

71 C 3192/15Gericht erster Instanz01.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 71 C 3192/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-01

Aktenzeichen: 71 C 3192/15

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2016:0601.71C3192.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 71. Abteilung

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 24.08.2015 (Aktenzeichen: 15-1918274-0-9) wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 273,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.11.2014 sowie Mahnkosten in Höhe von 5,00 € und vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 83,54 € zu zahlen. Im Übrigen wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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