71 C 3192/15•Amtsgericht Duisburg, 2016-06-01, 71 C 3192/15
Amtsgericht Duisburg, 2016-06-01, 71 C 3192/15
71 C 3192/15Gericht erster Instanz01.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 71 C 3192/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-01
Aktenzeichen: 71 C 3192/15
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2016:0601.71C3192.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 71. Abteilung
Tenor
Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 24.08.2015 (Aktenzeichen: 15-1918274-0-9) wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 273,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.11.2014 sowie Mahnkosten in Höhe von 5,00 € und vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 83,54 € zu zahlen. Im Übrigen wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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