60 IN 133/14•Amtsgericht Duisburg, 2017-05-29, 60 IN 133/14
Amtsgericht Duisburg, 2017-05-29, 60 IN 133/14
60 IN 133/14Gericht erster Instanz29.05.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 60 IN 133/14 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-05-29
Aktenzeichen: 60 IN 133/14
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2017:0529.60IN133.14.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
wird der Versagungsantrag vom 22.09.2016 bzw. 15.12.2016 zurückgewiesen.
Die Versagungsantragstellerin trägt die durch den Antrag verursachten Kosten des Verfahrens.
Gegenstandswert (§ 28 Abs. 3 RVG): 5.000,00 EUR.
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