75a C 16/17•Amtsgericht Duisburg, 2017-10-18, 75a C 16/17
Amtsgericht Duisburg, 2017-10-18, 75a C 16/17
75a C 16/17Gericht erster Instanz18.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 75a C 16/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-18
Aktenzeichen: 75a C 16/17
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2017:1018.75A.C16.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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Die Berufung gegen das Urteil wird zugelassen.
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