Amtsgericht Duisburg, 2017-10-18, 75a C 16/17

75a C 16/17Gericht erster Instanz18.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg — 75a C 16/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-18

Aktenzeichen: 75a C 16/17

ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2017:1018.75A.C16.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  4. Die Berufung gegen das Urteil wird zugelassen.

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