35 C 910/17•Amtsgericht Duisburg, 2017-11-14, 35 C 910/17
Amtsgericht Duisburg, 2017-11-14, 35 C 910/17
35 C 910/17Gericht erster Instanz14.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 35 C 910/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-14
Aktenzeichen: 35 C 910/17
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2017:1114.35C910.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht
Tenor
hat das Amtsgericht Duisburg
auf die mündliche Verhandlung vom 10.10.2017
durch die Richterin am Amtsgericht …
für R e c h t erkannt :
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheitsleistung kann jeweils auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer Großbank oder öffentlich- rechtlich verfassten Sparkasse mit Sitz in der Europäischen Union erbracht werden.
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