81 Ds 433/16•Amtsgericht Duisburg, 2017-12-08, 81 Ds 433/16
Amtsgericht Duisburg, 2017-12-08, 81 Ds 433/16
81 Ds 433/16Gericht erster Instanz08.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 81 Ds 433/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-08
Aktenzeichen: 81 Ds 433/16
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2017:1208.81DS433.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafabteilung
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Volksverhetzung in 2 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20,00 € verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahrens und die eigenen notwendigen Auslagen.
(§§ 130 Abs. 1 Nr. 1, 53 StGB)
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