52 C 3753/17•Amtsgericht Duisburg, 2019-04-24, 52 C 3753/17
Amtsgericht Duisburg, 2019-04-24, 52 C 3753/17
52 C 3753/17Gericht erster Instanz24.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 52 C 3753/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-04-24
Aktenzeichen: 52 C 3753/17
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2019:0424.52C3753.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Duisburg vom 27.02.2018 – Az. 52 C 3753/17 – wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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