77 C 1528/19•Amtsgericht Duisburg, 2019-11-07, 77 C 1528/19
Amtsgericht Duisburg, 2019-11-07, 77 C 1528/19
77 C 1528/19Gericht erster Instanz07.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg — 77 C 1528/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-07
Aktenzeichen: 77 C 1528/19
ECLI: ECLI:DE:AGDU1:2019:1107.77C1528.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
für Recht erkannt:
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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