Amtsgericht Duisburg-Hamborn, 2004-04-20, 21 F 101/04

21 F 101/04Gericht erster Instanz20.04.2004

Regest

Der gesetzliche Vater hat keinen Anspruch darauf, dass das Kind nach § 1600 b Abs. 3 BGB die Vaterschaft anficht.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg-Hamborn — 21 F 101/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-04-20

Aktenzeichen: 21 F 101/04

ECLI: ECLI:DE:AGDU2:2004:0420.21F101.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Normen: § 1600 b Abs. 3 BGB

Leitsätze

Der gesetzliche Vater hat keinen Anspruch darauf, dass das Kind nach § 1600 b Abs. 3 BGB die Vaterschaft anficht.

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgewiesen.

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