21 F 101/04•Amtsgericht Duisburg-Hamborn, 2004-04-20, 21 F 101/04
Amtsgericht Duisburg-Hamborn, 2004-04-20, 21 F 101/04
21 F 101/04Gericht erster Instanz20.04.2004
Regest
Der gesetzliche Vater hat keinen Anspruch darauf, dass das Kind nach § 1600 b Abs. 3 BGB die Vaterschaft anficht.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg-Hamborn — 21 F 101/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-04-20
Aktenzeichen: 21 F 101/04
ECLI: ECLI:DE:AGDU2:2004:0420.21F101.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Normen: § 1600 b Abs. 3 BGB
Leitsätze
Der gesetzliche Vater hat keinen Anspruch darauf, dass das Kind nach § 1600 b Abs. 3 BGB die Vaterschaft anficht.
Tenor
Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgewiesen.
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