8 C 427/07•Amtsgericht Duisburg-Hamborn, 2007-12-14, 8 C 427/07
Amtsgericht Duisburg-Hamborn, 2007-12-14, 8 C 427/07
8 C 427/07Gericht erster Instanz14.12.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg-Hamborn — 8 C 427/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-14
Aktenzeichen: 8 C 427/07
ECLI: ECLI:DE:AGDU2:2007:1214.8C427.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 272,87 € nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 04.08.2007 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung des jeweiligen Gegners gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweiligen Gegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
Streitwert: 1.179,95 €.
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