Amtsgericht Duisburg-Hamborn, 2011-10-20, 4 XVII 554/11

4 XVII 554/11Gericht erster Instanz20.10.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg-Hamborn — 4 XVII 554/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-10-20

Aktenzeichen: 4 XVII 554/11

ECLI: ECLI:DE:AGDU2:2011:1020.4XVII554.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Abt. 4

Normen: BGB §§ 1846, 1847

Tenor

wird Herr B, Betreuungsverein der E,in E, als Mitarbeiter des vorgenannten Vereins zum Betreuer bestellt.

Der Aufgabenkreis umfasst:

Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Wohnungsangelegenheiten,

Vermögensangelegenheiten, Behördenangelegenheiten sowie Empfang und Öffnung der Post.

Das Gericht wird spätestens bis zum 10.10.2014 über die Aufhebung oder Fortdauer der Betreuung entscheiden.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

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