19 F 236/13•Amtsgericht Duisburg-Hamborn, 2013-11-14, 19 F 236/13
Amtsgericht Duisburg-Hamborn, 2013-11-14, 19 F 236/13
19 F 236/13Gericht erster Instanz14.11.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg-Hamborn — 19 F 236/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-11-14
Aktenzeichen: 19 F 236/13
ECLI: ECLI:DE:AGDU2:2013:1114.19F236.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abt. 19
Tenor
Der Antrag wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Die Kosten des Verfahrens werden auf 1.500,00 € festgesetzt.
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