Amtsgericht Duisburg-Hamborn, 2015-08-19, 20 M 2676/15

20 M 2676/15Gericht erster Instanz19.08.2015

Regest

Wahl der Zustellungsart durch den Gerichtsvollzieher

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg-Hamborn — 20 M 2676/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-08-19

Aktenzeichen: 20 M 2676/15

ECLI: ECLI:DE:AGDU2:2015:0819.20M2676.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter

Normen: § 7 Abs. 1 GvKostG

Leitsätze

Wahl der Zustellungsart durch den Gerichtsvollzieher

Tenor

Die Erinnerung der Gläubigerin vom 09.07.2015 wird zurückgewiesen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.

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