23 C 117/16•Amtsgericht Duisburg-Hamborn, 2018-09-12, 23 C 117/16
Amtsgericht Duisburg-Hamborn, 2018-09-12, 23 C 117/16
23 C 117/16Gericht erster Instanz12.09.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg-Hamborn — 23 C 117/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-09-12
Aktenzeichen: 23 C 117/16
ECLI: ECLI:DE:AGDU2:2018:0912.23C117.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Normen: BGB § 249 Abs. 2 S. 2
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 4.228,92 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.10.2016 zu zahlen.
Des Weiteren werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin gegenüber ihren Prozessbevollmächtigten von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 492,54 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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