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13 OWi-335 Js 2325/21-654/21•Amtsgericht Duisburg-Hamborn, 2022-01-26, 13 OWi-335 Js 2325/21-654/21
13 OWi-335 Js 2325/21-654/21Gericht erster Instanz26.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-26
Aktenzeichen: 13 OWi-335 Js 2325/21-654/21
ECLI: ECLI:DE:AGDU2:2022:0126.13OWI335JS2325.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 13 OWi
Die Betroffene wird wegen vorsätzlichen Führens eines Kraftfahrzeuges mit verdecktem Gesicht zu einer Geldbuße von 66,00 Euro verurteilt.
Die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen trägt die Betroffene.
§§ 23 Abs. 4 StVO, 24 StVG, 247a BKa
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