Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, 2004-04-21, 10 C 51/03

10 C 51/03Gericht erster Instanz21.04.2004

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg-Ruhrort — 10 C 51/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-04-21

Aktenzeichen: 10 C 51/03

ECLI: ECLI:DE:AGDU3:2004:0421.10C51.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

Den Parteien wird nachgelassen, die Sicherheiten durch die Bürgschaft einer deutschen Großbank oder einer öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

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