13 II 915/05•Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, 2005-10-27, 13 II 915/05
Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, 2005-10-27, 13 II 915/05
13 II 915/05Gericht erster Instanz27.10.2005
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg-Ruhrort — 13 II 915/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-10-27
Aktenzeichen: 13 II 915/05
ECLI: ECLI:DE:AGDU3:2005:1027.13II915.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Beratungshilfeabteilung
Tenor
Wird der als "Beschwerde" bezeichnete, als "Erinnerung" zu behandelnde Rechtsbehelf des Antragstellers aus dem Schriftsatz vom 13.10.2005 gegen den die Bewilligung von Beratungshilfe verweigernden Beschluss des Amtsgerichts/Rechtspflegers Duisburg-Ruhrort vom 04.10.2005 gerichtsgebührenfrei zurückgewiesen.
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