9 C 754/08•Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, 2009-09-24, 9 C 754/08
Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, 2009-09-24, 9 C 754/08
9 C 754/08Gericht erster Instanz24.09.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg-Ruhrort — 9 C 754/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-09-24
Aktenzeichen: 9 C 754/08
ECLI: ECLI:DE:AGDU3:2009:0924.9C754.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.618,54 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 21.11.2008 zuzüglich 229,55 € außergerichtlicher anwaltlicher Mahnkosten zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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