Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, 2019-03-14, 9 C 434/18

9 C 434/18Gericht erster Instanz14.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Duisburg-Ruhrort — 9 C 434/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-14

Aktenzeichen: 9 C 434/18

ECLI: ECLI:DE:AGDU3:2019:0314.9C434.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils

vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.