9 C 434/18•Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, 2019-03-14, 9 C 434/18
Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, 2019-03-14, 9 C 434/18
9 C 434/18Gericht erster Instanz14.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg-Ruhrort — 9 C 434/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-14
Aktenzeichen: 9 C 434/18
ECLI: ECLI:DE:AGDU3:2019:0314.9C434.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils
vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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