130 VI 162/19•Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, 2019-04-29, 130 VI 162/19
Amtsgericht Duisburg-Ruhrort, 2019-04-29, 130 VI 162/19
130 VI 162/19Gericht erster Instanz29.04.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Duisburg-Ruhrort — 130 VI 162/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-04-29
Aktenzeichen: 130 VI 162/19
ECLI: ECLI:DE:AGDU3:2019:0429.130VI162.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Amtsgericht Duisburg-Ruhrort
Tenor
wird dem Nachlasspfleger XXX für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von 4.369,44 Euro inklusive Mehrwertsteuer (§§ 1960, 1915, 1908i, 1836 BGB) festgesetzt.
Der Betrag kann dem Nachlass entnommen werden.
Dieser Beschluss wird erst mit seiner Rechtskraft wirksam.
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