Amtsgericht Essen, 1983-01-10, 105 F 49/82

105 F 49/82Gericht erster Instanz10.01.1983

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 105 F 49/82 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1983-01-10

Aktenzeichen: 105 F 49/82

ECLI: ECLI:DE:AGE1:1983:0110.105F49.82.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 105 F

Tenor

  1. Die am 17.07.1970 vor dem Standesamt Essen III Heiratsregisternummer ###/### geschlossene Ehe der Parteien wird geschieden.

  2. Die elterliche Sorge für das aus der Ehe der Parteien hervorgegangene Kind N. geb. am ..****, wird der Antragstellerin übertragen.

  3. Der Versorgungsausgleich wird wie folgt durchgeführt: Von dem Versicherungskonto des Antragsgegners bei der Bundesknappschaft– Versicherungsnummer: +++++++++ – wird auf das Versicherungskonto der Antragstellerin bei der LVA Rheinprovinz – Versicherungsnummer: °°°°°° eine Rentenanwartschaft der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 211,35 DM monatlich, bezogen auf die Ehezeit vom 01.07.1970 bis zum 31.05.1982, übertragen.

  4. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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