132 C 89/87•Amtsgericht Essen, 1987-07-30, 132 C 89/87
Amtsgericht Essen, 1987-07-30, 132 C 89/87
132 C 89/87Gericht erster Instanz30.07.1987
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Essen — 132 C 89/87 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1987-07-30
Aktenzeichen: 132 C 89/87
ECLI: ECLI:DE:AGE1:1987:0730.132C89.87.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 132 C
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 826,71 DM nebst 4 % Zinsen von 250,00 DM seit dem 16.03.1987 und von 576,21 DM seit dem 03.11.1986 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Gerichtskosten tragen die Kläger 66% und die Beklagten 34%.
Seine außergerichtlichen Kosten trägt der Kläger zu 72%, 28% tragen die Beklagten. Die Beklagten tragen 28% ihrer außergerichtlichen Kosten selbst, 72% trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1.100,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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