Amtsgericht Essen, 1991-12-11, 130 C 161/91

130 C 161/91Gericht erster Instanz11.12.1991

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 130 C 161/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1991-12-11

Aktenzeichen: 130 C 161/91

ECLI: ECLI:DE:AGE1:1991:1211.130C161.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 130 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist für die Beklagten wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung von 800,00 DM abwenden, sofern nicht die Beklagten vorab Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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