Amtsgericht Essen, 1992-06-25, 12 C 152/92

12 C 152/92Gericht erster Instanz25.06.1992

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Essen — 12 C 152/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-06-25

Aktenzeichen: 12 C 152/92

ECLI: ECLI:DE:AGE1:1992:0625.12C152.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12 C

Tenor

Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 5.445,21 DM (fünf tausendvierhundertfünfundvierzig u. 21/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 10.03.1992 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.500,00 DM vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, diese Sicherheit auch durch selbstschuldnerische unbedingte und unbefristete Bürgschaft eines deutschen Bankinstituts zu erbringen.

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